Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft "Unterweser" mbH BBU Fundus
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in unseren AGBs die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
1. Allgemeines
1.1. Das Kaufhaus Fundus der BBU verkauft in seinen Geschäftsräumen gebrauchte Waren wie z.B. Möbel, Hausrat, Bekleidung, Kunstgegenstände, Schmuck und Bücher. Es handelt sich um einen Zweckbetrieb zur Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt noch nicht möglich war bzw. wieder ermöglicht werden soll. Das Kaufhaus Fundus der BBU erhält alle angebotenen Gegenstände im Rahmen von Spenden. Sämtliche Waren sind Einzelstücke und können daher nicht wiederbeschafft werden. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher
im Sinne des §13 BGB ( privater Endverbraucher )
1.2. Die Gegenstände können auch wegen Mängeln gespendet worden sein. Aufgrund der Vielzahl und der Diversität der zugewendeten Gegenstände ist es dem Kaufhaus Fundus der BBU nicht möglich das Alter und den genauen Zustand jedes einzelnen Gegenstands zu ermitteln. Sämtliche Waren sind gebraucht oder haben eine längere Lagerdauer und sind daher nicht neuwertig. Aufgrund dessen werden die Waren weit unter dem Verkaufspreis neuer Waren verkauft.
1.3. Jeder angebotene Gegenstand ist ein Einzelstück und kann erheblich von denen gleicher Art abweichen.
1.4. Der Verkauf dieser Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt das Kaufhaus Fundus der BBU nicht an. Die AGB des Käufers werden auch dann nicht Grundlage des Vertrages, wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und mündliche Erklärungen der Mitarbeiter werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Pflichten des Kaufhauses Fundus der BBU
2.1. Das Kaufhaus Fundus der BBU untersucht die angebotenen Gegenstände nicht auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit.
2.2. Das Kaufhaus Fundus der BBU gibt dem Käufer unbehindert Möglichkeit, die Gegenstände auf Mängel hin gründlich zu besichtigen.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Preise und Zahlungen
In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar oder EC-Karte zu zahlen.
4. Garantie – Umtauschrecht 4.1. Der Verkauf der Waren erfolgt ohne Garantie.
4.2. Der Käufer hat kein Umtausch- und/oder Rückgaberecht.
5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Soweit der Verkauf des Gegenstandes keinen Verbrauchsgüterkauf (Verkauf
an Endverbraucher) im Sinne des § 474 ff. BGB darstellt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB, übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf und der Auslieferung des Kaufgegenstandes, so wie er vor Ort steht oder liegt, auf eigenes Risiko.
5.3. Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren sowie Verschleiß auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
5.4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder Dritte verursacht werden.
5.5. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so hat der Käufer nur einen Nacherfüllungsanspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Eine Nachlieferung ist unmöglich, da jede Ware ein Einzelstück ist.
5.6. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer keinen Nacherfüllungsanspruch geltend gemacht hat.
5.7. Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht die Anrechnung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.
6. Haftung
6.1. Das Kaufhaus Fundus der BBU haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen –, beruhen. Soweit das Kaufhaus Fundus der BBUkeine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Fall der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet das Kaufhaus Fundus der BBU nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang und Annahmeverzug
7.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kaufhauses Fundus der BBU. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer über.
8. Sonstige Bestimmungen Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder -umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich unser Firmensitz. Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft "Unterweser" mbH
BBU Möbelshop
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in unseren AGBs die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
1. Allgemeines
1.1. Der BBU Möbelshop verkauft in seinen Geschäftsräumen neue wie gebrauchte Waren u.a. Möbel, Hausrat, Bücher, Kunstgegenstände. Es handelt sich um einen Zweckbetrieb zur Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt noch nicht möglich war bzw. wieder ermöglicht werden soll. Der BBU Möbelshop erhält alle angebotenen Gegenstände im Rahmen von Spenden. Sämtliche Waren sind Einzelstücke und können daher nicht wiederbeschafft werden.
1.2. Die Gegenstände können auch wegen Mängeln gespendet worden sein. Aufgrund der Vielzahl der zugewendeten Gegenstände ist es dem BBU Möbelshop nicht möglich das Alter und den genauen Zustand jedes einzelnen Gegenstands zu ermitteln. Eine Vielzahl an Waren ist gebraucht oder hat eine längere Lagerdauer und ist daher nicht neuwertig. Ein Großteil der Waren ist auf Verbrauch und Verschleiß angelegt und weist bereits Gebrauchsspuren und Verschleiß auf. Aufgrund dessen werden die
Waren zu einem Verkaufspreis weit unter dem Verkaufspreis neuer Waren verkauft. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. (privater Endverbraucher)
1.3. Der Verkauf dieser Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der BBU Möbelshop nicht an. Die AGB des Käufers werden auch dann nicht Grundlage des Vertrages, wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und mündliche Erklärungen der Mitarbeiter werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Pflichten des BBU Möbelshops
2.1. Der BBU Möbelshop untersucht die angebotenen Gegenstände nicht auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit.
2.2. Der BBU Möbelshop gibt dem Käufer unbehindert Möglichkeit, die Gegenstände auf Mängel hin gründlich zu besichtigen.
3. Pflichten des Käufers
3.1 Preise und Zahlungen
In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen.
3.2 Abholung
Die Ware wird auf Wunsch und Risiko des Käufers bis zum Ladenschluss des auf den
Kauf folgenden Tages durch uns kostenfrei verwahrt.
Bei nichtrechtzeitiger Abholung wird dem Käufer für jeden weiteren Tag der Aufbewahrung eine Aufbewahrungspauschale in Höhe von € 1,00 pro Werktag/Artikel berechnet.
Holt der Käufer den Gegenstand länger als 14 Tage ab Bereitstellung nicht ab, so ist die Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Verkäuferin Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
3.3. Lieferung/Lieferverzug
Auf Wunsch des Käufers erfolgt bei dem Kauf von Möbeln eine Auslieferung an den Käufer. Die Kosten hierfür belaufen sich innerhalb der Ortsgrenzen Bremerhavens auf pauschal € 40,00 sowie bei Anlieferung überregional wird der Preis nach Aufwand und Kilometer festgesetzt. Von der Verkäuferin gemachte Angaben über Lieferfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder unverbindlicher Lieferfrist die Verkäuferin schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen die Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn der Verkäuferin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
4. Garantie – Umtauschrecht- Rückgabe
4.1. Der Verkauf der Waren erfolgt ohne Garantie.
4.2. Der Käufer hat kein Umtausch- und/oder Rückgaberecht.
5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Soweit der Verkauf des Gegenstandes keinen Verbrauchsgüterkauf (Verkauf an Endverbraucher) im Sinne des § 474 ff. BGB darstellt, erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB, übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf und der Auslieferung des Kaufgegenstandes, so wie er vor Ort steht oder liegt, auf eigenes Risiko.
5.3. Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren sowie Verschleiß auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
5.4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder Dritte verursacht werden.
5.5 Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so hat der Käufer nur einen Nacherfüllungsanspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Eine Nachlieferung ist unmöglich, da jede Ware ein Einzelstück ist.
5.6. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer keinen Nacherfüllungsanspruch geltend gemacht hat.
5.7. Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht die Anrechnung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.
6. Haftung
6.1. Der BBU Möbelshop haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen –, beruhen. Soweit dem BBU Möbelshop keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Fall der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet der BBU Möbelshop nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang und Annahmeverzug
7.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des BBU Möbelshop. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer über.
8. Sonstige Bestimmungen/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder -umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich unser Firmensitz. Für diese